Außensteuerrecht
Rasch, Stephan / Mank, Katharina, Namensnutzung im Konzern, ISR 2018, 73-79
Vor dem Hintergrund zweier wichtiger BFH-Entscheidungen aus dem Jahre 2000 und 2016
zur Nutzung einer Marke im Konzern hat das BMF mit einem Schreiben reagiert. Dabei
geht es vordergründig um die Unterscheidung zwischen “bloßer“ Namensnutzung im Konzern
und einer möglichen Überlassung von Markenrechten. Hierzu hatte der BFH bereits im
Urteil v. 9.8.2000 klargestellt, dass das Tragen eines Firmennamens grundsätzlich
nicht entgeltpflichtigen Rückhalt im Konzern darstellt, eine Entgeltpflicht gleichwohl
anzunehmen ist, wenn mit einer überlassenen Marke ein eigenständiger Wert einhergeht.
Daneben ergibt sich aber auch das Problem zwischen gesellschaftsrechtlicher und schuldrechtlicher
Vereinbarung. Mit dem vorliegenden Beitrag soll ein Überblick über das BMF-Schreiben
aus 2017 gegeben werden, dass als Reaktion auf das Urteil insb. aus 2016 zu sehen
ist. Darüber hinaus wird das BMF-Schreiben anhand wichtiger praktischer Fragestellungen
aus der Praxis kritisch analysiert.
Reiter, Lukas, Einzelwirtschaftliche Analyse der Lizenzschranke gem. § 4j EStG, ISR 2018, 80-82
Mit der Einführung des § 4j EStG möchte der deutsche Gesetzgeber schädlichen Steuergestaltungen
im Zusammenhang mit der Überlassung geistiger Eigentumsrechte an nahestehende Personen
durch die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs entgegenwirken. Dieser Beitrag analysiert
die sich durch die Lizenzschranke ergebenden einzelwirtschaftlichen Konsequenzen.
Im Fokus stehen die Tax Compliance, die Gefahr der Doppelbesteuerung und abschließend
beispielhaft aufgeführte problematische Gestaltungen.
Europäisches Steuerrecht
Jung, Christian / Neckenich, Lennart, Die Schlussanträge im Gerichtsverfahren zur Beihilfenrechtswidrigkeit der deutschen
Sanierungsklausel – ein Appell für eine Stärkung der Vorteilsprüfung im Kontext der
bestehenden Kompetenzordnung, ISR 2018, 83-88
Am 20.12.2017 wurden die Schlussanträge des GA Wahl im Verfahren Heitkamp BauHolding veröffentlicht (EuGH, Schlussantr. v. 20.12.2017
– Rs. C-203/16 P, ECLI:EU:C:2017:1017), in dem sich der Generalanwalt in bemerkenswerter
Offenheit mit den defizitären Kriterien für die Bestimmung des Referenzsystems im
Rahmen einer beihilferechtlichen Selektivitätsprüfung beschäftigt. Streitgegenständliche
Regelung ist die den Verlustverfall gem. § 8c Abs. 1 KStG einschränkende Regelung
des § 8c Abs. 1a KStG. Nach einer kurzen Streitdarlegung und einer Analyse der Schlussanträge
plädieren die Verfasser für die dogmatischer Differenzierung der Merkmale des Referenzsystems
sowie der Benchmark sowie für die Verortung der Prüfungspunkte im Rahmen des Tatbestandmerkmals
des Vorteils. Zudem wird versucht, Kriterien für die Bestimmung der maßgeblichen Referenz
zu entwickeln.
FG Hessen v. 25.9.2017 - 3 K 737/15 / Brühl, Manuel / Weiss, Martin, Unionsrechtskonformität des Antragsfeststellungsverfahrens nach § 27 Abs. 8 KStG und
Einkünftefiktion bei Nichtdurchführung des Verfahrens, ISR 2018, 88-90
Internationale Steuerplanung/Verrechnungspreise
Jochimsen, Claus, Die US-Steuerreform und ihre Auswirkung auf deutsche Unternehmen, ISR 2018, 91-100
In erstaunlich kurzer Zeit haben die beiden gesetzgebenden Kammern in den USA ein
umfassendes Steuerreformpaket verabschiedet, das durch die Unterschrift von Präsident
Trump noch vor Ende des letzten Jahres Gesetz geworden ist. Die zum Teil neuen Besteuerungskonzepte
führen jedoch keinesfalls zu einer Vereinfachung des, bereits recht komplexen, US-Steuerrechts.
Im Gegenteil: Die Komplexität und Compliance-Anforderungen steigen erheblich. Deutsche
Unternehmen sind, sofern sie in den USA aktiv sind, von den Neuregelungen zum Teil
unmittelbar betroffen; zum Teil ergeben sich mittelbare Auswirkungen, wenn über eine
US-Tochtergesellschaft wiederum Auslandsaktivität entfaltet wird. Dieser Beitrag widmet
sich den wesentlichen Neuregelungen und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, wie auf
die Neuregelungen reagiert werden könnte.
Becker, Jan Dierk / Mühlhausen, Moritz / Schmelz, Michael, Wertansatz in der Hinzurechnungsbilanz bei grenzüberschreitendem Anteilstausch, ISR 2018, 100-107
Zahlreiche deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren Auslandsholdings errichtet,
indem auf diese Holdings Kapitalgesellschaftsbeteiligungen zu Buchwerten übertragen
wurden. Bei einer späteren Veräußerung dieser Beteiligungen durch die Holding stellt
sich die Frage, ob ein eventuell hieraus entstehender Veräußerungsgewinn zur Hinzurechnungsbesteuerung
heranzuziehen ist. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist neben den Tatbestandsvoraussetzungen
des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG, ob sich der Veräußerungsgewinn für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung
als Saldo aus Veräußerungspreis und dem Markt- oder dem Buchwert der veräußerten Beteiligung
im Zeitpunkt der früheren Einbringung bestimmt. Im ersten Fall könnte eine Hinzurechnungsbesteuerung
ggf. in Gänze entfallen. Im zweiten Fall würde sie auch die vorher im Inland gebildeten
stillen Reserven erfassen. Die Finanzverwaltung geht in Tz. 10.3.3.4 AEAStG bisher
noch von einer Verknüpfung des Ansatzes in der Hinzurechnungsbilanz mit dem Wert aus,
zu dem die Anteile aus dem inländischen Betriebsvermögen ausgeschieden sind (Buchwert).
Allerdings wurde diese Tz. vor Geltung des UmwStG 2006 verfasst und seither nicht
geändert. Nachfolgend wird daher untersucht, ob sich dieser Ansatz nach geltendem
Recht noch vertreten lässt.